Außerbetriebliche Ausbildungsstätte Handwerkskammer Dortmund GmbH
Beruf und Arbeit der Handwerkskammer Dortmund GmbH
Die Kooperative Ausbildung bedeutet im Einzelnen:
- Der Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit der Firma Beruf und Arbeit der Handwerkskammer Dortmund GmbH ab.
- Die Sozialabgaben werden von der Firma Beruf und Arbeit der Handwerkskammer Dortmund GmbH gezahlt.
- Der Auszubildende ist unfallversichert bei der Unfallkasse des Bundes in 26380 Wilhelmshaven.
- Die Firma Beruf und Arbeit der Handwerkskammer Dortmund GmbH schließt eine Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag mit dem Kooperationsbetrieb ab, in dem dieser die Verantwortung für die Vermittlung der praktischen Ausbildungsinhalte übernimmt.
- Die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte werden entsprechend des Ausbildungsrahmenplanes mit dem Kooperationsbetrieb abgesprochen. Ferner wird die wöchentliche Arbeitszeit mit dem Kooperationsbetrieb abgesprochen.
- Der Auszubildende erhält seine Ausbildungsvergütung als Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit nach den jeweils gültigen Bedarfssätzen.
- Der Auszubildende erhält neben dem regulären Berufsschulunterricht zusätzliche Förderung und Unterstützung schwerpunktmäßig im Theoretischen durch Ausbilder der Firma Beruf und Arbeit der Handwerkskammer Dortmund GmbH. Diese Unterstützung wird entsprechend des Ausbildungsabschnitts und des Leistungsstandes des Auszubildenden abgesprochen.
Ferner dient die sozialpädagogische Betreuung durch Pädagogen unserer Einrichtung der Stabilisierung der Persönlichkeit der Auszubildenden. Diese Betreuung ist allumfassend und nicht nur auf die beruflichen Belange der Auszubildenden bezogen. - Die Auszubildenden haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Der Urlaub wird in Absprache mit dem Kooperationsbetrieb von der Firma Beruf und Arbeit der Handwerkskammer Dortmund GmbH genehmigt.
- Für die Dauer der Ausbildung sind grundsätzlich verursachte Schäden der Auszubildenden durch die Betriebshaftpflicht des Kooperationsbetriebes mitversichert. Für Schäden, die nicht über die jeweilige Betriebshaftpflicht abgedeckt sind, hat die Firma Beruf und Arbeit der Handwerkskammer Dortmund GmbH eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Schäden an und durch Kraftfahrzeuge sind hierbei, wie auch sog. Eigenschäden der beteiligten Partner, ausgeschlossen.
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