
Schon seit Jahrtausenden werden Metalle handwerklich be- und verarbeitet. Früher geschah dies vornehmlich durch die Schmiede und Schlosser. Bei der Neuordnung 1989 wurden diese Berufe zu dem des/der Metallbauers/in in drei Fachrichtungen zusammengefasst (Konstruktionstechnik / Metallgestaltung / Nutzfahrzeugbau).
In der Außerbetrieblichen Ausbildungsstätte werden die Lehrlinge in den Fachrichtungen Konstruktionstechnik und Gestaltung ausgebildet.
Wesentliches Merkmal dieses Berufes ist das Herstellen, Montieren und Instandhalten von Metall- und Stahlbaukonstruktionen, beispielsweise Treppen, Türen, Tore, Gitter, Geländer, Fenster und Fassadenverkleidungen, Schließ- u. Sicherheitseinrichtungen.
Während der 3 1/2-jährigen Ausbildung lernen die Auszubildenden, technische Unterlagen zu erstellen und anzuwenden, Arbeitsabläufe zu planen und die Ergebnisse zu kontrollieren.
- Metallbauer/in Fachrichtung Konstruktionsbau
- Metallbauer/in Fachrichtung Gestaltung
- Teilzurichter/in
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